2011-03-15
Rechtsschutz trotz Täuschung des BU-Versicherers
Wer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in puncto Angaben zum Gesundheitszustand nicht ehrlich ist, verliert dadurch nicht zwingend die Kostenübernahme durch seine Rechtsschutzversicherung, für den Fall, dass es deshalb später zu einem Gerichtsprozess kommt. Das Oberlandesgericht Hamm hat kürzlich hierzu ein Urteil gefällt.
Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung den Versicherer arglistig über seinen Gesundheitszustand getäuscht. Als der Kläger dann Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragte und diese abgelehnt wurden kam es später zu einem Rechtsstreit. Die Rechtsschutzversicherung wollte nicht leisten.
Das Gericht entschied, dass es sich bei der Täuschung des Versicherungsnehmers nicht um eine Straftat handelt, die nach den Versicherungsbedingungen den Versicherungsschutz ausschließt. Dafür fehlt es am Tatbestand des Betrugs, weil zum Zeitpunkt der Täuschung noch nicht absehbar war, ob jemals eine Berufsunfähigkeit vorliegen würde.
Az: OLG Hamm 1-20 U 303/09)