Pflegepflichtversicheung
Die Pflegepflichtversicherung wurde 1995 als 5. Säule der Sozialversicherung eingeführt und erbringt Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Die Pfelegeversicherung wurde sowohl als gesetzliche wie auch als private Pflichtversicherung eingeführt. Nichtzahlung von Beiträgen zur Pflegeversicherung kann zu einer Strafzahlung von bis zu 3000 Euro führen.
Die Pflegeversicherung bietet Hilfe bei Pflegebedürftigkeit. Je nach Schweregrad des Pflegefalls werden vom Sozialversicherungsträger bzw. privaten Versicherer Leistungen gewährt. Diese können entweder als Geldleistungen für Pflegehilfsmittel bzw. Pflegepersonen erfolgen oder als Beteiligung an den Pflegekosten eines Pflegeheimes erbracht werden.
Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, erhält der Pflegebedürftige keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Trotzdem kann bereits unter Pflegestufe 1 ein Betreuungsbedarf bestehen, der jedoch nicht von der Pflegeversicherung abgedeckt wird.
Seit 2008 erhalten auch Demenzkranke Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Das Pflegegutachten als Grundlage
Die Pflegestufen der Pflegeversicherung
Auf Basis eines Pflegegutachtens des Medizinischen Dienstes (MD) erfolgt die Einstufung des Pflegebedürftigen in Pflegestufen, für die unterschiedliche Leistungen gewährt werden. Die Pflegestufen bedeuten folgendes:
- Pflegestufe 1 - erhebliche Pflegebedürftigkeit, d.h. es besteht ein Hilfebedarf von 90 Minuten pro Tag. Die Grundpflege umfasst mindestens 45 Minuten am Tag.
- Pflegestufe 2 - schwere Pflegebedürftigkeit, d.h. es besteht ein Hilfebedarf von 180 Minuten pro Tag, wobei mindestens 120 Minuten auf die Grundpflege entfallen.
- Pflegestufe 3 - Schwerstpflegebedürftigkeit, d.h. es besteht ein Hilfebedarf von 300 Minuten und mehr pro Tag, wobei die Grundpflege mindestens 240 Minuten am Tag umfasst.
Der Medizinsche Dienst der Krankenkassen erstellt ein Gutachten, um den Grad der Pflegebedürftigkeit des Betroffenen zu ermitteln. Der Pflegebedürftige wird dabei zu Hause aufgesucht. Die private Krankenversicherung hat die Medicproof GmbH zur Überprüfung der Pflegestufen gegründet. Bei der Berurteilung gelten jedoch die gleichen Maßstäbe wie beim Medizinischen Dienst. In einem Gutachten wird an Hand einer genauen Checkliste folgendes festgehalten:
Persönliche Pflege: In welchem Umfang ist der Bedürftige auf die Hilfe Dritter bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität angewiesen. Wie ist die Orientierung des Bedürftigen im persönlichen und sozialen Umfeld einzuschätzen, welche Hilfe wird bei der hauswirtschaftliche Versorgung benötigt.
Für die einzelnen Tätigkeiten der täglichen Verrichtung wird jeweils ein Zeitkorridor festgelegt. Grundlage sind die Erfahrungswerte des Pflegepersonals. Aus diesem Gutachten geht hevor, welche Pflegestufe vorliegt und welche Pflegemaßnahmen empfohlen werden. Die Festlegung der Pflegestufe kann entsprechend des Gesundheitszustandes und des Pflegebedarfs auf Antrag neu beurteilt werden.