Was kostet was?
Kassenkrone für 250 Euro
Bei einem erhaltungswürdigen Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone ist die Regelversorung eine Krone aus einer nichtedelmetall-Legierung, da preiswerter als eine goldhaltige Legierung. Zudem handelt es sich um einen Seitenzahn im nichtsichtbaren Bereich, somit übernimmt die gesetzliche Kasse keine Kosten für die Verblendung.
Gesamtkosten: 250 Euro
Kassenzuschuss: 158 Euro
Eigenanteil: 92 Euro - private Zahntarife erstatten zwischen 17 und 92 Euro.
Krone plus Extras für 500 Euro
Der gleiche Befund wie oben, doch die Metallkrone wird mit zahnfarbiger Keramik verblendet. Hier rechnet der Zahnarzt fast vollständig privatärztlich nach der Gebührenordnung GOZ ab. Zur Regelversorgung kommen 130 Euro Material- und Laborkosten hinzu sowie zahnärztliche Leistungen von 250 Euro.
Gesamtkosten: 500 Euro
Kassenzuschuss: 158 Euro
Eigenanteil: 342 Euro - private Zahntarife erstatten zwischen 43 und 316 Euro.
Zahnersatz auf Implantat 3000 Euro
Der Zahn 5 - ein nichtsichtbarer Seitenzahn im Unterkiefer fehlt und soll ersetzt werden. Die Regelversorgung wäre eine unverblendete Brücke aus einer Metall-Legierung ohne Gold, die an den Nachbarzähnen befestigt wird. Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kieferknochen eingeschraubt und auf der später der Zahnersatz (Suprakonstruktion) befestigt wird.
Gesamtkosten: 3000 Euro
Kassenzuschuss: 375 Euro
Eigenanteil: 2625 Euro - private Zahntarife erstatten zwischen 0 und 2325 Euro.